10-01-2017, 13:12
(10-01-2017, 11:37)Lelja schrieb: Der Hintergrund meiner Gedanken, als ich die Frage stellte, war, sich etwas schlauer zu machen was straffrechtlichen Komponenten beim NichtZahlen des Eheg.U betrifft, da ich evt. ab und zu nach DE reisen muss.
Ich kann mal meine Erfahrungen beisteuern.
Meine Exe hat Strafantrag nach §170 StGB gegen mich gestellt wegen Unterhaltspflichtverletzung. Sie hat behauptet, ich würde keinen Unterhalt bezahlen. Tatsache war jedoch, dass ich den ausgeurteilten Unterhalt zahlte, das war ihr aber zu wenig. Und so hat sie flugs die Differenz zwischen gezahltem und gewünschtem Unterhalt als "Nichtzahlen von Unterhalt" zur Straftat erklärt und Anzeige erstattet.
Interessanterweise hat die Staatsanwältin zuerst Ermittlungen aufgenommen (ich war ein Mal bei der Polizei, ohne allerdings überhaupt eine Aussage zu machen. Ich wollte nur wissen, wer mich weshalb angezeigt hatte) und erst danach die Dokumente gesichtet - und dabei festgestellt, dass ich sehr wohl meinen Unterhaltsverpflichtungen nachkomme. Die Ermittlungen offiziell eingestellt hat sie allerdings erst, nachdem ich hierzu einen Anwalt engagiert hatte und parallel über politische Verbindungen, die ich zu der Zeit noch hatte, der Staatsanwätin ernsthafte personelle Konsequenzen androhen ließ, wenn sie das ding nicht schnellstmöglich beendet.
So lange das Ermittlungsverfahren lief, habe ich keine deutschen Flughäfen mehr für meine Dienstreisen benutzt. Ich bin entweder über Wien oder Amsterdam in die USA, China oder Kanada geflogen. Wichtig: man darf auch das Flugticket nicht von Deutschland aus buchen / reservieren! Die schauen offinsichtlich schon bei der Ticketbuchuchung in den entsprechenden Fahndungssystemen nach.
Bibel, Jesus Sirach 8.1