Themabewertung:
  • 0 Bewertung(en) - 0 im Durchschnitt
  • 1
  • 2
  • 3
  • 4
  • 5
Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#27
Genau darum geht es mir auch.
Dies würde aber dann bedeuten, dass du keine Einkommensauskunft erteilt hast oder?

Sie hat dann "ich wünsch mir was" Konzert angefangen und dir fiktiv ein Einkommen zugerechtnet, und daraus gewünschte Unterhalt

Was ist mit deinen Kids?
Sind sie gross genug? oder zahlst du auch nach dem Vergleich/Urteil
Zitieren


Nachrichten in diesem Thema
Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 10-01-2017, 13:34
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41

Möglicherweise verwandte Themen…
Thema Verfasser Antworten Ansichten Letzter Beitrag
  Gilt §170 StGB auch bei Ehegattenunterhalt? Antragsgegner 8 9.683 04-11-2013, 12:02
Letzter Beitrag: Antragsgegner

Gehe zu:


Benutzer, die gerade dieses Thema anschauen: 1 Gast/Gäste