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Ehegattenunterhalt und §170 StGB
#35
@Austriake
ein Konto in De(auch P-Konto) hab ich immer als leichtes "Restrisiko" angesehen. Man kann sehr schnell rausfinden wo denn der GeldFluss herkommt. An sich ist es doch keine so schlechte Idee.
Es ist schon krank, einen Titel vorzustrecken, der von der höhere Instanz gekappt wurde. Pfändungschutzklage /Schadenersatzklage hat auch nichts gebracht? oder dein Anwalt hat gepennt? oder hast du nicht mal probiert?
@Bitas
Ich hab mich von der Rente verabschiedet, weil sie ziemlich das einzigste ist, was in De noch bleib, wo jeder D... ran kommen kann. Ob das passiert.....
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Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 06-01-2017, 12:11
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 06-01-2017, 15:09
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 21:37
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 11:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von p__ - 07-01-2017, 15:59
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 09-01-2017, 23:17
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Mercedes_AMG - 10-01-2017, 20:41
RE: Ehegattenunterhalt und §170 StGB - von Lelja - 11-01-2017, 11:30

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