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Zeitpunkt Titelerstellung?
#1
Moinmoin,

habe vor einigen Tagen nen Leidensgenossen getroffen.
Klassische Situation: Ledig, Frau getroffen, die nach 3 Wochen "plötzlich" schwanger geworden. Jetzt hängt ihm der Beistand im Nacken wegen Titel.
Er hat in einem grossen Betrieb immer wieder Zeitverträge.
Als der "nette" Herr vom JA wegen Titel anfragte und mit Gericht drohte gab ich ihm den Tipp ihm zu schreiben, dass er selbstverständlich den Titel unterzeichnen würde, er solle das Dokument fertig machen und eine Befristung analog zum Arbeitsvertrag eintragen. Danach war immer Ruhe. Das Spiel hammer schon 3x gemacht. Etzt ist der Herr JA an die KM ran und behauptet vor ihr, dass mein Bekannter "sich weigert" den Titel zu unterschreiben. Diese macht entsprechenden Terz. Ich rate ihm sie zu ignorieren da Beistandschaft existiert.

Jetzt meine Frage: reicht es einen Titel beim Notar zu machen wenn die Gerichtsvorladung im Briefkasten liegt?

Übrigens "darf" mein Bekannter sein Kind sporadisch ca 1x pro Woche sehen.
Sobald die KM auf das gemeinsame Sorgerecht angesprochen wird flippt diese total aus und weigert sich, besteht aber im Gegenzug auf den Titel. Typischerweise möchte mein Bekannter dagegen nicht gerichtlich vorgehen da er Angst hat das Kind nicht mehr zu bekommen.

bte

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Nachrichten in diesem Thema
Zeitpunkt Titelerstellung? - von Blumentopferde - 15-01-2017, 10:59
RE: Zeitpunkt Titelerstellung? - von p__ - 15-01-2017, 11:32

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