16-01-2017, 12:40
Hallo!
Ich würde gerne noch einmal zu zwei Punkten Eure Meinung/Empfehlung hören.
Hatte nun die Verdienst Unterlagen für das jüngste Kind zur Prüfung des Anspruches dem Anwalt vorgelegt und da sind für mich zwei Fragestellungen aufgetreten.
Mein Einkommen hat sich seit Dezember dauerhaft um mehrere Hundert Euro verringert, aufgrund Steuerklassenwechsel und Wegfall von Bezügebestandteilen in meiner Besoldung.
Dies spiegelt sich natürlich bei der Durchschnittsberechnung der letzten 2 Jahre nicht wieder. Das Geld steht ja aber faktisch nicht mehr laufend vorhanden.
Wie gehe ich mit der rückwirkenden Berechnung um?
Zum zweiten habe ich meine Werbungskosten durch Steuerbescheid dargelegt. Nun soll ich dazu nochmals Angaben zu Wegstrecken machen und Nachweise einreichen. Muss ich da wirklich noch einmal tätig werden wenn doch alles vom Finanzamt geprüft und beschieden wurde?
Vielen Dank an Euch!
Ich würde gerne noch einmal zu zwei Punkten Eure Meinung/Empfehlung hören.
Hatte nun die Verdienst Unterlagen für das jüngste Kind zur Prüfung des Anspruches dem Anwalt vorgelegt und da sind für mich zwei Fragestellungen aufgetreten.
Mein Einkommen hat sich seit Dezember dauerhaft um mehrere Hundert Euro verringert, aufgrund Steuerklassenwechsel und Wegfall von Bezügebestandteilen in meiner Besoldung.
Dies spiegelt sich natürlich bei der Durchschnittsberechnung der letzten 2 Jahre nicht wieder. Das Geld steht ja aber faktisch nicht mehr laufend vorhanden.
Wie gehe ich mit der rückwirkenden Berechnung um?
Zum zweiten habe ich meine Werbungskosten durch Steuerbescheid dargelegt. Nun soll ich dazu nochmals Angaben zu Wegstrecken machen und Nachweise einreichen. Muss ich da wirklich noch einmal tätig werden wenn doch alles vom Finanzamt geprüft und beschieden wurde?
Vielen Dank an Euch!