16-01-2017, 12:52
Eine dauerhafte, bereits eingetretene Einkommensverringerung solltest du mit Nachweisen belegt angeben. Aber erst einmal ausrechnen, ob das viel im Unterhalt ausmacht, denn sonst kann es sein dass du teuer streitst, aber gar nicht viel davon hast.
Auf das Finanzamt verweisen reicht nicht. Du kannst aber dieselben Unterlagen fürs Finanzamt noch einmal verwenden, um die berufsbedingten Kosten auch beim Unterhalt geltend zu machen.
Auf das Finanzamt verweisen reicht nicht. Du kannst aber dieselben Unterlagen fürs Finanzamt noch einmal verwenden, um die berufsbedingten Kosten auch beim Unterhalt geltend zu machen.