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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#26
So, nachdem der erste Brief zurück kam und der zweite nun endlich zugestellt werden konnte, ist die Frist erstmal rum gewesen. Wie natürlich nicht anders zu erwarten war, hat Madame die Frist voll auslaufen lassen. Erst einen Tag später kam von Ihrem Anwalt ein Schreiben, mit den Anforderungen von Steuerbescheiden (die ich nicht mehr mache) und Gehaltszetteln von einem Jahr. Nun, damit habe ich erstmal noch kein Problem, da ich ja 1,5 Jahre unter dem Existensminimum gelegen habe.
Er schreibt logischer weise weiter, dass bis zur einreichung der Unterlagen seine Mandantin keine Veranlassung sieht von dem damaligen Vergleich abzusehen.

Da ich leider keinem Anwalt mehr über dem weg traue frage ich mal zusätlich bei euch nach
1) Würdet Ihr
a) gar keinen Kindesunterhalt zahlen, bis ein Gerichtstermin stattfindet
b) so viel zahlen, dass mir 1079 € bleiben
c) den Mindestunterhalt zahlen
d) den vollen KU zahlen, obwohl ich dann immernoch bei verbleibenden 660€ detlich drunter wäre

2) Mein Anwalt meint, dass er die Berechnung auf 100% DDT bekommt. Kann ich einen "Gerichtlich geschlossenen Vergleich" überhaupt nicht mehr loswerden? Sprich, da sich seit dem Vergleich alles grundlegend geändert hat und die Entfremdung abgeschlossen ist, kann ich da nicht dem Gericht sagen, dass ich keinem Vergleich mehr zustimme und der Kuttenträger einfach berechnen soll?
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 19-01-2017, 09:04

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