Umfrage: Änderungsklage möglich
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Ja, möglich
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Nein, umöglich
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5 50.00%
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Ändern eines gerichtlichen Vergleichs
#28
(19-01-2017, 10:56)p__ schrieb: Wenn er "Nein" sagt: Tja, dann musst eine Änderung erzwingen. Das macht man vor Gericht.
Soweit ist das klar.

(19-01-2017, 10:56)p__ schrieb: Vielleicht sagt der Richter "nö" ... vielleicht .. "ok", vielleicht sagt er "wie wärs mit einem Kompromiss, wenn sich die Parteien vergleichen?". Und dann sagst du eben deinerseits "nö". Der Richter wird dann einen Beschluss fassen. Das kann Vorteile oder Nachteile haben. Häufig mehr Vorteile wie Nachteile. Du bist nicht gezwungen, einen Vergleich einzugehen.
Ob ich das richtig verstanden habe, darüber bin ich mir nicht ganz im klaren. 2014 wurde ich von meinem Anwalt zu einem Vergleich "beraten". Ich ging davon aus, dass dieser wohl für alle Zeit geschlossen wurde und dieser nur dahin gehend abgeändert werden könne, wenn sich Inhaltliche Dinge geändert hätten; wie z.B. Damals vermögend heute Einnahmen unterhalb des Existensminimums.

Der Part wäre für mich ja schon klar.
Für mich stellt sich die Frage, ob ich heute trotz damaligen Vergleich heute die Chance dazu habe einfach "nö" zu sagen und den Richter dann auf eine Berechnung zu drängen.
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RE: Ändern eines gerichtlichen Vergleichs - von fragender - 19-01-2017, 13:12

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