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Auskunft Einkünfte vom kind
#4
Wenn ein Titel besteht, d.h. ein früheres Urteil, Vergleich, freiwillig unterzeichneter Titel, dann muss bis zu einer Abänderung auf jeden Fall weitergezahlt werden.

Auch bei Minderjährigen besteht eine Pflicht zur Auskunft über die eigenen Einkünfte. Wird die nicht gegeben, ist das sehr verdächtig. Dann ist der der richtige Weg eine Klage. Inwieweit sich das lohnt, solltst du schon vorab ermitteln. Wenn du das Sorgerecht hast, kannst du auch im Verein direkt mal nachfragen, was dein Sohn denn da bekommt. Wegen 100 EUR wird sich nichts ändern. Bei >100 EUR kannst du dir überlegen, ob du etwas machst. Vielleicht ist das Geld ja nur für irgendwelche teure Sportausrüstung, die das Kind kaufen muss. Wenn es mehr wie 400 EUR sind, solltest du auf jeden Fall das auch im Unterhalt berücksichtigen.
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Auskunft Einkünfte vom kind - von Cappuccino - 19-01-2017, 10:16
RE: Auskunft Einkünfte vom kind - von p__ - 19-01-2017, 10:45
RE: Auskunft Einkünfte vom kind - von p__ - 20-01-2017, 14:14
RE: Auskunft Einkünfte vom kind - von p__ - 20-01-2017, 15:59
RE: Auskunft Einkünfte vom kind - von p__ - 24-01-2017, 00:28
RE: Auskunft Einkünfte vom kind - von p__ - 24-01-2017, 11:02

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