20-01-2017, 16:09
1) Anders als die Jugendämter ständig behaupten, musst du Vermögen nicht offenlegen. Was du offenlegen musst, sind Einnahmen aus einem Vermögen. Zinsen, Dividenden, Mieteinnahmen...
2) Das ist solange übertrieben, solange du sicher bist, Mindestunterhalt zu zahlen. Wenn der nicht mehr gezahlt wird, ist alles in Gefahr.
3) Das kannst du auf jeden Fall probieren, es eignet sich aber nur für eindeutige Zahlen. So hängen an der Anerkennung der Fahrtkosten auch andere Informationen, es könnte sein dass dein Arbeitgeber dir da einen geldwerten Vorteile gibt und dann ist doch wieder der Steuerbescheid gefordert.
2) Das ist solange übertrieben, solange du sicher bist, Mindestunterhalt zu zahlen. Wenn der nicht mehr gezahlt wird, ist alles in Gefahr.
3) Das kannst du auf jeden Fall probieren, es eignet sich aber nur für eindeutige Zahlen. So hängen an der Anerkennung der Fahrtkosten auch andere Informationen, es könnte sein dass dein Arbeitgeber dir da einen geldwerten Vorteile gibt und dann ist doch wieder der Steuerbescheid gefordert.