21-01-2017, 13:33
Hallo,
ich habe ein paar Fragen zu meinem Fall:
1. Ich habe letztes Jahr im Urlaub eine Ukrainerin kennengelernt. Nach dem ersten Besuch bei ihr in der Ukraine war sie schwanger (obwohl angeblich verhütet), in ein paar Monaten kommt das Kind.
2. Sie wollte - und will nach wie vor - nicht abtreiben.
3. Ich habe entgegen meinem Bauchgefühl versucht, eine Beziehung aufzubauen, das ist inzwischen gescheitert und ich habe mich getrennt.
4. Sie lebt in der Ukraine, hat kein Einkommen, lebt in einer Wohnung die (formal) ihrer Mutter gehört. Ich lebe in Deutschland.
6. Ich lege keinen Wert auf zukünftigen Kontakt zu dem Kind und zur Kindsmutter
Ich gehe davon aus, dass Sie früher oder später von mir Unterhalt (für sie und das Kind) haben will.
Was kann nun rein formal und rechtlich auf mich zukommen?
Fragestellungen sind z.B.
1. Wie läuft das bzgl. der Vaterschaftsfeststellung / Anerkennung des Kindes nach der Geburt?
2. Meine Recherche hat ergeben, dass bzgl. des Unterhalts Ukrainisches Recht gelten würde, sie das also dort einklagen und in Deutschland durchsetzen müsste. Wie läuft das in der Praxis ab und wie sind die "Rahmenbedingungen"?
3. Wir sind nicht verheiratet, haben nie zusammengelebt. Müsste ich auch Unterhalt für Sie zahlen?
Mir geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfahren. Unabhängig davon ist, dass ich grundsätzlich zu einer "informellen" Regelung bereit wäre, solange damit keine formale Anerkennung der Vaterschaft verbunden wäre und nicht nachträglich noch "formal" Unterhalt nachgefordert werden könnte (z.B. in dem Fall, dass sie später doch auf die Idee kommt, formal Unterhalt einzufordern).
Vielen Dank für Eure Hilfe!
ich habe ein paar Fragen zu meinem Fall:
1. Ich habe letztes Jahr im Urlaub eine Ukrainerin kennengelernt. Nach dem ersten Besuch bei ihr in der Ukraine war sie schwanger (obwohl angeblich verhütet), in ein paar Monaten kommt das Kind.
2. Sie wollte - und will nach wie vor - nicht abtreiben.
3. Ich habe entgegen meinem Bauchgefühl versucht, eine Beziehung aufzubauen, das ist inzwischen gescheitert und ich habe mich getrennt.
4. Sie lebt in der Ukraine, hat kein Einkommen, lebt in einer Wohnung die (formal) ihrer Mutter gehört. Ich lebe in Deutschland.
6. Ich lege keinen Wert auf zukünftigen Kontakt zu dem Kind und zur Kindsmutter
Ich gehe davon aus, dass Sie früher oder später von mir Unterhalt (für sie und das Kind) haben will.
Was kann nun rein formal und rechtlich auf mich zukommen?
Fragestellungen sind z.B.
1. Wie läuft das bzgl. der Vaterschaftsfeststellung / Anerkennung des Kindes nach der Geburt?
2. Meine Recherche hat ergeben, dass bzgl. des Unterhalts Ukrainisches Recht gelten würde, sie das also dort einklagen und in Deutschland durchsetzen müsste. Wie läuft das in der Praxis ab und wie sind die "Rahmenbedingungen"?
3. Wir sind nicht verheiratet, haben nie zusammengelebt. Müsste ich auch Unterhalt für Sie zahlen?
Mir geht es darum, die rechtlichen Rahmenbedingungen zu erfahren. Unabhängig davon ist, dass ich grundsätzlich zu einer "informellen" Regelung bereit wäre, solange damit keine formale Anerkennung der Vaterschaft verbunden wäre und nicht nachträglich noch "formal" Unterhalt nachgefordert werden könnte (z.B. in dem Fall, dass sie später doch auf die Idee kommt, formal Unterhalt einzufordern).
Vielen Dank für Eure Hilfe!