21-01-2017, 16:05
1) Wenn du dich weigerst, die Vaterschaft anzuerkennen wird die Sache den üblichen Weg nehmen. Das kann nach deutschem Recht geschehen, denn Kay hat richtig geschrieben, dass deine Staatsbürgerschaft auch das Kind zum Deutschen macht. Schwachsinnige Regelung übrigens, die an eine Blut und Boden - Welt anknüpft.
Es kann aber auch nach ukrainischem Recht geschehen, wodurch sie vermutlich auch in Deutschland rechtsgültig wird. Das ist bei den meisten Staaten der Fall, ich weiss aber nicht 100% ob die Ukraine dazugehört. Soweit solltest du eigentlich schon selbst recherchiert haben.
Nach Deutschland muss sie dafür nicht. Deutsche Auslandvertretungen können auch eine Vaterschaft zur Beurkundung aufnehmen. Sie kann dich auch problemlos in Deutschland verklagen, §100 FamFG eröffnet alle Möglichkeiten. Es folgt ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest. Die Kosten zahlst alle ausnahmslos du, wenn du der Vater bist. Das reicht sie in der Stadt ein, in der du deinen Aufenthalt hast. Es gibt genügend Anwälte in D, die auch einen Auftrag aus der Ukraine annehmen. Gleichzeitig wirst du auf Unterhalt verklagt.
Sie kann auch nach ukrainischem Recht vorgehen, wenn ihr danach ist. Ein ukrainischer und sogar ein russischer Titel könnte auch in D vollstreckt werden.
2) Ist sowieso nicht deine Entscheidung, sie hat die alleinige Macht, darüber zu entscheiden.
3) Du legst dich zu einer Urlaubsbekanntschaft ins Bett, machst mit der ungeschützt rum (was schon allein wegen bösen Krankheiten ein unverantwortliches Risiko ist), da kannst du nicht erwarten dass eine Beziehung einfach so aufpoppt. Spricht wenigstens jemand die Sprache des Anderen, das Minimum? Du hast da die übliche Reihenfolge ein bisschen durcheinandergebracht. Wer sowas bringt, sollte wenigstens seine wahre Identität und Adresse verbergen. Hast du sicher auch ignoriert.
4) Kein Einkommen... da haben wir ja schon den Besten Grund, sich mit Mr. Rich aus dem goldenen Ausland gefällig einzulassen. Ist dir wirklich nie so ein Gedanke gekommen?! Jedenfalls hat sie mit dem Tage der Vaterschaftsanerkennung alle Möglichkeiten an Unterhalt, auch für sich selber zu kommen... vermutlich wartet sie ab, was sich aus deiner finanziellen Entblössung ergibt, die der Vaterschaftsanerkennung zwangsläufig folgt. Gucken, was zu holen ist. Dass sie auch Betreuungsunterhalt für sich selbst kassieren kann, weiss sie sicher längst, Internet gibts auch in der Ukraine.
5. fehlt, 6. Braucht sie auch nicht, dein Geld ist gut genug :-)
Es kann aber auch nach ukrainischem Recht geschehen, wodurch sie vermutlich auch in Deutschland rechtsgültig wird. Das ist bei den meisten Staaten der Fall, ich weiss aber nicht 100% ob die Ukraine dazugehört. Soweit solltest du eigentlich schon selbst recherchiert haben.
Nach Deutschland muss sie dafür nicht. Deutsche Auslandvertretungen können auch eine Vaterschaft zur Beurkundung aufnehmen. Sie kann dich auch problemlos in Deutschland verklagen, §100 FamFG eröffnet alle Möglichkeiten. Es folgt ein gerichtlich angeordneter Vaterschaftstest. Die Kosten zahlst alle ausnahmslos du, wenn du der Vater bist. Das reicht sie in der Stadt ein, in der du deinen Aufenthalt hast. Es gibt genügend Anwälte in D, die auch einen Auftrag aus der Ukraine annehmen. Gleichzeitig wirst du auf Unterhalt verklagt.
Sie kann auch nach ukrainischem Recht vorgehen, wenn ihr danach ist. Ein ukrainischer und sogar ein russischer Titel könnte auch in D vollstreckt werden.
2) Ist sowieso nicht deine Entscheidung, sie hat die alleinige Macht, darüber zu entscheiden.
3) Du legst dich zu einer Urlaubsbekanntschaft ins Bett, machst mit der ungeschützt rum (was schon allein wegen bösen Krankheiten ein unverantwortliches Risiko ist), da kannst du nicht erwarten dass eine Beziehung einfach so aufpoppt. Spricht wenigstens jemand die Sprache des Anderen, das Minimum? Du hast da die übliche Reihenfolge ein bisschen durcheinandergebracht. Wer sowas bringt, sollte wenigstens seine wahre Identität und Adresse verbergen. Hast du sicher auch ignoriert.
4) Kein Einkommen... da haben wir ja schon den Besten Grund, sich mit Mr. Rich aus dem goldenen Ausland gefällig einzulassen. Ist dir wirklich nie so ein Gedanke gekommen?! Jedenfalls hat sie mit dem Tage der Vaterschaftsanerkennung alle Möglichkeiten an Unterhalt, auch für sich selber zu kommen... vermutlich wartet sie ab, was sich aus deiner finanziellen Entblössung ergibt, die der Vaterschaftsanerkennung zwangsläufig folgt. Gucken, was zu holen ist. Dass sie auch Betreuungsunterhalt für sich selbst kassieren kann, weiss sie sicher längst, Internet gibts auch in der Ukraine.
5. fehlt, 6. Braucht sie auch nicht, dein Geld ist gut genug :-)