21-01-2017, 16:40
@Kay und p__. Danke Euch Beiden für die Informationen und Eure Einschätzung.
Eine Variante wäre für mich: ohne formale Anerkennung der Vaterschaft zahle ich einen fairen Unterhaltsbeitrag (für Mutter und Kind). Dass ich der Vater bin ist für mich sehr sicher.
Wie sieht es denn in dem Fall aus, wenn meine Ex-Freundin dann später (z.B. wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt), doch formal die Vaterschaftsanerkennung erwirkt? Muss ich dann rückwirkend ggf. Unterhalt nachzahlen? Werden dann bereits geleistete Zahlungen angerechnet?
@p___: zu 3) wir kannten uns schon vorher (nicht aus der Ukraine), es war also keine reine "Urlaubsbekanntschaft" und natürlich können wir uns verständigen und 4) sie hat gearbeitet, bevor sie schwanger wurde und hatte Einkommen (aber alles "schwarz"). Aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs kann sie jetzt nicht mehr Arbeiten gehen.
Eine Variante wäre für mich: ohne formale Anerkennung der Vaterschaft zahle ich einen fairen Unterhaltsbeitrag (für Mutter und Kind). Dass ich der Vater bin ist für mich sehr sicher.
Wie sieht es denn in dem Fall aus, wenn meine Ex-Freundin dann später (z.B. wenn ein neuer Partner ins Spiel kommt), doch formal die Vaterschaftsanerkennung erwirkt? Muss ich dann rückwirkend ggf. Unterhalt nachzahlen? Werden dann bereits geleistete Zahlungen angerechnet?
@p___: zu 3) wir kannten uns schon vorher (nicht aus der Ukraine), es war also keine reine "Urlaubsbekanntschaft" und natürlich können wir uns verständigen und 4) sie hat gearbeitet, bevor sie schwanger wurde und hatte Einkommen (aber alles "schwarz"). Aufgrund des Schwangerschaftsverlaufs kann sie jetzt nicht mehr Arbeiten gehen.