22-01-2017, 19:30
Diese Woche war ABR-Verhandlung. Die Richterin hatte sich viel Mühe gegeben, eine Einigung zwischen den Eltern zu erzielt, aber ohne Erfolg. Die Mutter beanspruchte das ABR, weil sie das Wechselmodell nicht gut fürs 9jährige Kind findet und lehnt eine außergerichtliche Einigung in dieser Frage ab.
Das Gutachten ist auch schon gelaufen und die Gutachterin sieht das ABR bei der Mutter. Griffige Gründe, die gegen ein Wechselmodell sprechen, hatte weder die Gutachterin noch die Mutter. Der Vater möchte das Wechselmodell weiterhin praktizieren.
Die Richterin will die Wechselmodellfrage über das ABR lösen und sieht nur die Möglichkeit, dem Vater das ABR zu entziehen und der Mutter die Gewährleistung einer erweiterten Betreuungszeit ans Herz zu legen.
Da der Vater nach zwei Stunden Verhandlung, nachdem die Mutter nicht einlenkte, eine Entscheidung wünschte, war die Richterin sichtlich genervt und sagte: "Also, wenn sie immer so mit der Mutter kommunizier(t)en, kann dies nichts werden, dann ist es doch ganz klar." In den nächsten vierzehn Tagen soll es eine Entscheidung, einen Beschluss, geben.
- Könnte der Verdacht der Befangenheit bestehen, wenn die Richterin so etwas sagt?
- Hätte ich den Befangenheitsantrag in der Verhandlung stellen müssen, wenn ich den Verdacht auf Befangenheit gehabt hätte?
- Kann ich den Beschluss verzögern, wenn ich einen Antrag auf Befangenheit noch vor Beschlussbekanntgabe stelle?
- Oder, soll ich später den Beschluss anzweifeln, weil der Verdacht der Befangenheit besteht?
Vielen Dank für jede Anregung.
Das Gutachten ist auch schon gelaufen und die Gutachterin sieht das ABR bei der Mutter. Griffige Gründe, die gegen ein Wechselmodell sprechen, hatte weder die Gutachterin noch die Mutter. Der Vater möchte das Wechselmodell weiterhin praktizieren.
Die Richterin will die Wechselmodellfrage über das ABR lösen und sieht nur die Möglichkeit, dem Vater das ABR zu entziehen und der Mutter die Gewährleistung einer erweiterten Betreuungszeit ans Herz zu legen.
Da der Vater nach zwei Stunden Verhandlung, nachdem die Mutter nicht einlenkte, eine Entscheidung wünschte, war die Richterin sichtlich genervt und sagte: "Also, wenn sie immer so mit der Mutter kommunizier(t)en, kann dies nichts werden, dann ist es doch ganz klar." In den nächsten vierzehn Tagen soll es eine Entscheidung, einen Beschluss, geben.
- Könnte der Verdacht der Befangenheit bestehen, wenn die Richterin so etwas sagt?
- Hätte ich den Befangenheitsantrag in der Verhandlung stellen müssen, wenn ich den Verdacht auf Befangenheit gehabt hätte?
- Kann ich den Beschluss verzögern, wenn ich einen Antrag auf Befangenheit noch vor Beschlussbekanntgabe stelle?
- Oder, soll ich später den Beschluss anzweifeln, weil der Verdacht der Befangenheit besteht?
Vielen Dank für jede Anregung.