22-01-2017, 21:15
Kann ja sein, dass man eine Befristung nicht so wichtig nimmt bzw. mit Befristung auf 18 zufrieden ist. Dann sollte man wenigstens den statischen Titel nehmen. Die Faq listet einfach alle Möglichkeiten auf, wie man die anwendet ist individuelle Sache, da kann man nicht immer generalisieren.
Laufzeitbegrenzung zwei Jahre oder ein Zeitpunkt, bei dem sich auch bei dir Veränderungen ergeben werden, sofern du das schon weisst. Auf jeden Fall aber Volljährigkeit. Wenn sonst keine Schranke, dann die auf jeden Fall.
Laufzeitbegrenzung zwei Jahre oder ein Zeitpunkt, bei dem sich auch bei dir Veränderungen ergeben werden, sofern du das schon weisst. Auf jeden Fall aber Volljährigkeit. Wenn sonst keine Schranke, dann die auf jeden Fall.