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Befangenheit von Familienrichtern?
#4
Befangenheitsantrag kann ein taktischer Schritt sein, der einen Richterwechsel oder eine Verzögerung erbringen soll.
Aus dem zitierten Satz lässt sich kein erfolgreicher Befangenheitsantrag machen. Das ist im deutschen Familienrecht leider eine Standardaussage. Keine Kommunikation -> Alleinrechte.

Die zweite Hürde ist, einen befangenheitsbeweisenden Satz hinterher nachzuweisen. Im Protokoll taucht sowas nämlich nie auf. Da ist ausnahmsweise mal ein Anwalt hilfreich, der mithört. Wenn das mehrere Leute, andere Juristen bestätigen, dann zieht es eher.
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RE: Befangenheit von Familienrichtern? - von p__ - 22-01-2017, 21:21

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