@pfanne
Es ist kein Gesetz aus dem sich der Anspruch auf einen Titel ergibt, sondern die sog. "herrschende" Rechtssprechung.
Handschriftliche Anmerkungen oder selbstgetippt wird nicht so gut möglich sein, da ein Titel schon eine formalisierte Struktur hat.
Besser mit Beistand zum Jugendamt gehen, der sowas schon selbst gemacht hat. So machen wir es. Sonst erzählen die JA-Tanten dn Vätern allen möglichen Blödsinn. Wir befristen meistens auf 2 Jahre oder max. bis zu einem Geburtstagmonat an dem Stufenwechsel erfolgt. Weil nach 2 Jahren ist eh neue Auskunft fällig. Bei Aufstocker oder Betrag unter mindesunterhalt auch kürzer.
Wichtiger ist was drinsteht:
... zahle XXXX€ (oder X0% des Mndstunterhalts )
... von 00.00.2017 bis 00.00.20XX (Befristung!!)
... unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes. (das wollen sie manchmal vergessen)
Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung kann man auch begrenzen auf "alle Einkünfte" statt "Einkommen und Vermögen"
Am besten wird sein, du läßt dir einen Entwurf geben (wenn sie das nicht machen, dann ist eh höchste Vorsicht geboten!) und stellst den anonymisiert hier rein.
Die Notarvariante von @p geht natürlich auch. Dann nur nicht mit Gebühren übers Ohr hauen lassen. Beurkundung selbst ist kostenfrei, da muss 0 stehen, lediglich Schreibgebühren darf der Notar nehmen.
Es ist kein Gesetz aus dem sich der Anspruch auf einen Titel ergibt, sondern die sog. "herrschende" Rechtssprechung.
Handschriftliche Anmerkungen oder selbstgetippt wird nicht so gut möglich sein, da ein Titel schon eine formalisierte Struktur hat.
Besser mit Beistand zum Jugendamt gehen, der sowas schon selbst gemacht hat. So machen wir es. Sonst erzählen die JA-Tanten dn Vätern allen möglichen Blödsinn. Wir befristen meistens auf 2 Jahre oder max. bis zu einem Geburtstagmonat an dem Stufenwechsel erfolgt. Weil nach 2 Jahren ist eh neue Auskunft fällig. Bei Aufstocker oder Betrag unter mindesunterhalt auch kürzer.
Wichtiger ist was drinsteht:
... zahle XXXX€ (oder X0% des Mndstunterhalts )
... von 00.00.2017 bis 00.00.20XX (Befristung!!)
... unter Anrechnung des hälftigen Kindergeldes. (das wollen sie manchmal vergessen)
Die Zwangsvollstreckungsunterwerfung kann man auch begrenzen auf "alle Einkünfte" statt "Einkommen und Vermögen"
Am besten wird sein, du läßt dir einen Entwurf geben (wenn sie das nicht machen, dann ist eh höchste Vorsicht geboten!) und stellst den anonymisiert hier rein.
Die Notarvariante von @p geht natürlich auch. Dann nur nicht mit Gebühren übers Ohr hauen lassen. Beurkundung selbst ist kostenfrei, da muss 0 stehen, lediglich Schreibgebühren darf der Notar nehmen.
# Familienrechtslogik: Wer arbeitet, verliert die Kinder. Wer alleinerziehend macht, kriegt alles. Wer Kindeswohl sagt, lügt #