(23-01-2017, 15:27)Pfanne schrieb: Welche 2-Jahresfrist meinst du?
Die Auskunftsfrist!
Gemeint ist folgendes:
Die KM fordert von Dir am 01.01.2017 Auskunft ein.
Dann dauert es ein bißchen, bis Du Deine Unterlagen zusammenhast, dann streitet man sich um die Höhe des KUs und schließlich wird ein neuer Titel mit dem neuen Unterhalt zum 01.05.2017 ausgestellt.
Die KM hat dann NICHT das Recht, eine neue Auskunftsforderung zum 01.01.2019 zu stellen, sondern ERST zum 01.05.2019!!!
Aber Achtung, nicht die Fristen verwechseln: Den höheren KU mußt Du natürlich ab dem 01.01.2017 zahlen, da Du mit Zugang der Aufforderung in Verzug gesetzt wirst!
Simon II