(23-01-2017, 17:52)Austriake schrieb: Und zweitens beweist Du deine finanzielle Leistungsfähigkeit - wobei das Juristengesocks den freiwillig geleisteten "fairen Unterhaltsbetrag" als die Untergrenze dessen betrachten würde, was man aus dir rausholen könnte.
Austriake hat es hervorragend auf den Punkt gebracht und da die Aussage m.E.n. außerordentlich wichtig ist, habe ich mir erlaubt, die Stelle besonders hervorzuheben!
Simon II