23-01-2017, 20:52
Danke für die Ausführungen, Simon II.
Wenn wir dein Beispiel nehmen: Muss ich am 01.05.2017 dann auf einen Schlag den Unterhalt ab Januar bezahlen oder beginne ich ganz normal ab Mai mit den Zahlungen in Höhe des festgelegten Satzes?
Wenn wir dein Beispiel nehmen: Muss ich am 01.05.2017 dann auf einen Schlag den Unterhalt ab Januar bezahlen oder beginne ich ganz normal ab Mai mit den Zahlungen in Höhe des festgelegten Satzes?