12-07-2009, 22:45
Zitat:Die Erziehungskompetenz ist bei beiden Eltern grundsätzlich nicht eingeschränkt.Dies vorausgesetzt und insbesondere dieser Hinweis ...
Zitat:Zwar haben die Eltern unterschiedliche Erziehungsstile, wie der Kindesvater betont. Wenngleich das Amtsgericht zu Recht darauf hinweist, dass gerade zu Beginn der Pubertät in sexueller Hinsicht eine gesteigerte Sensibilität und Rücksichtnahme der Eltern erforderlich ist, wirken sich unterschiedliche Erziehungsstile grundsätzlich als "erweitertes Angebot" und im Sinne wechselseitiger "Kompensation von Erziehungsschwächen positiv auf die emotionale, soziale und kognitive Entwicklung von Kindern aus", wie die Sachverständige hervorhebt.... lassen mich ein wenig irritiert zurück.
Zum Wechselmodell o.ä. hatte demnach keine Partei einen Antrag gestellt?
Also erst die Mutti beim AG auf Übertragung des ABR und als sie dies erhielt reichte er Beschwerde mit dem Ziel ein, den ersten Beschluss zu kassieren um den Spieß umzudrehen?
Zitat:Wenn dann der Kindesvater gegenüber einer Jugendamtsmitarbeiterin äußert, es sei ihm am liebsten, wenn sich die Mutter aus dem Leben der Kinder verabschiede, zeigt dies jedenfalls eine mangelhafte Bindungstoleranz.Sorry, aber das war wirklich sehr dämlich und konsequenterweise sein Genickschuss.
Mein Mitgefühl hält sich hier in bescheidenen Grenzen, weil das kein "einer dummer Satz" war, sondern -wenn nicht durch Suggestivfragen oder sonstwie zusammenhanglos herausgekitzelt - einer Einstellung entspricht, für die ich kein Verständnis aufzubringen vermag.