24-01-2017, 13:33
(23-01-2017, 18:57)Simon ii schrieb: Dann dauert es ein bißchen, bis Du Deine Unterlagen zusammenhast, dann streitet man sich um die Höhe des KUs und schließlich wird ein neuer Titel mit dem neuen Unterhalt zum 01.05.2017 ausgestellt.
Deine Nachfrage hat mir gezeigt, daß ich das etwas mißverständlich bzw. sogar falsch dargestellt habe:
Der Titel ist rückwirkend (!) gültig (!) ab 01.01.2017; also ab dem Datum, zudem Du durch die Auskunftsforderung in Verzug gesetzt wurdest.
Rechtswirksam (!) ist er aber erst ab 01.05.2017; also zu dem Datum, zu dem er ausgestellt wurde.
Und dieses Rechtswirksamkeitsdatum gilt für die 2-Jahresfrist!
Simon II