Die Schule am Wohnort der Mutter ist doch das kostenpflichtige Privatgymnasium?
Nun, dann kannst Du Dich immerhin darauf berufen, dass Du der Anmeldung an dieser Schule nicht zugestimmt hast, wenn Deine Ex Dich an den Kosten beteiligen möchte.
Von daher ist die eigenmächtige Anmeldung an dieser Schule für Dich nicht einmal negativ, denn die Alternative wäre ja das Staatliche Gymnasium, das noch weiter von Dir entfernt ist.
PS Um welches Verfahren geht es eigentlich? Die Entscheidung über das ABR ist ja schon gefallen. Bist Du in die nächste Instanz gegangen?
Nun, dann kannst Du Dich immerhin darauf berufen, dass Du der Anmeldung an dieser Schule nicht zugestimmt hast, wenn Deine Ex Dich an den Kosten beteiligen möchte.
Von daher ist die eigenmächtige Anmeldung an dieser Schule für Dich nicht einmal negativ, denn die Alternative wäre ja das Staatliche Gymnasium, das noch weiter von Dir entfernt ist.
PS Um welches Verfahren geht es eigentlich? Die Entscheidung über das ABR ist ja schon gefallen. Bist Du in die nächste Instanz gegangen?