25-01-2017, 11:36
Hallo,
Ich habe eine weitere frage zu dem Thema.....vorgestern wurde ja das Unterhaltsvorschuss Gesetz geändert.
Angenommen alles ist so wie im ersten Post geschildert, nur die Ex hat 2 Unterhaltstitel.
Die Ex ist mit dem Unterhaltsvorschuss vom JA zufrieden und möchte keine Anzeige nach §170 machen.
Kann das JA Anzeige erstatten, ohne von der Ex beauftragt worden zu sein?
Kann das JA die Ex zu einer Anzeige Zwingen, durch z.B. einstellen des Unterhaltvorschusses?
Wäre super wieder brauchbare Antwort/en zu bekomme.
Hier wurde mir schon super viel und gut geholfen und dafür bin ich allen sehr Dankbar.....ich weiß das ich manchmal schwer von begriff bin :-)
Gruß
Bitas
Ich habe eine weitere frage zu dem Thema.....vorgestern wurde ja das Unterhaltsvorschuss Gesetz geändert.
Angenommen alles ist so wie im ersten Post geschildert, nur die Ex hat 2 Unterhaltstitel.
Die Ex ist mit dem Unterhaltsvorschuss vom JA zufrieden und möchte keine Anzeige nach §170 machen.
Kann das JA Anzeige erstatten, ohne von der Ex beauftragt worden zu sein?
Kann das JA die Ex zu einer Anzeige Zwingen, durch z.B. einstellen des Unterhaltvorschusses?
Wäre super wieder brauchbare Antwort/en zu bekomme.
Hier wurde mir schon super viel und gut geholfen und dafür bin ich allen sehr Dankbar.....ich weiß das ich manchmal schwer von begriff bin :-)
Gruß
Bitas