25-01-2017, 11:55
(25-01-2017, 11:14)Theo schrieb: Die Schule am Wohnort der Mutter ist doch das kostenpflichtige Privatgymnasium?
Nun, dann kannst Du Dich immerhin darauf berufen, dass Du der Anmeldung an dieser Schule nicht zugestimmt hast, wenn Deine Ex Dich an den Kosten beteiligen möchte.
Ist das wirklich so, dass man sich verweigern kann sich an solchen Zusatzkosten zu beteiligen, wenn man keine Zustimmung (oder sogar Widerspruch) erteilt? Also akzeptieren die Gerichte das?