25-01-2017, 13:41
(25-01-2017, 11:55)Pfanne schrieb: Ist das wirklich so, dass man sich verweigern kann sich an solchen Zusatzkosten zu beteiligen, wenn man keine Zustimmung (oder sogar Widerspruch) erteilt? Also akzeptieren die Gerichte das?
Nicht zwingend. Es kommt darauf an, ob der Besuch der Privatschule begründet werden kann (und natürlich ob der Vater das überhaupt tragen kann).
Wenn z.B. auf diesem Privatgymnasium etwas geboten wird, was einen enormen Vorteil für das Kind bietet, auf dem nächsten staatlichen Gymnasium aber nicht, dann kann dies ein Grund sein, dass der Vater trotzdem zahlen muss.
Auf jeden Fall müsste die Mutter erst einmal klagen, um eine Beteiligung des Vaters zu erreichen.
Der Punkt ist ja hier, dass drei Schulen in Frage kommen:
1. Das Gymnasium am Wohnort des Vaters (hier dürfte es in der aktuellen Situation kaum Möglichkeiten geben, das durchzusetzen (außer Atlantis hat noch sehr gute Argumente im Ärmel, die er hier noch nicht angedeutet hat))
2. Das Privatgymnasium am Wohnort der Mutter und des Kindes (das ist eigentlich das Beste, was Atlantis in der aktuellen Situation erwarten kann)
3. Das nächstliegende staatliche Gymnasium, das in der Nähe des Wohnortes der Mutter liegt, aber noch weiter vom Vater entfernt ist als das Privatgymnasium (das wäre für Atlantis eigentlich der worst case)