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Schulstandort in der Doppelresidenz
#19
Aufgrund der Ablehnung bzw. fehlenden Zustimmung zum Privatschulbesuch ergibt sich keinesfalls das Recht, die entstehenden Kosten des "ertrotzten Besuchs" im Rahmen der Mehrbedarfsrechnung nicht zu tragen.
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RE: Schulstandort in der Doppelresidenz - von p__ - 25-01-2017, 13:57

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