25-01-2017, 14:50
(25-01-2017, 13:23)Simon ii schrieb:Hier bei uns steht es auf der Website vom Rhein-Pfalz Kreis.(25-01-2017, 11:59)p__ schrieb: Wer kein Recht hat, Unterhalt zu kassieren, kann auch keinen Unterhaltsvorschuss kassieren.
Ich lerne ja gerne dazu:
Wo, bitte schön, steht im Gesetz, daß jemand Unterhaltsvorschuß kassieren kann, wenn er nicht KU-berechtigt ist?
Simon II
https://www.rhein-pfalz-kreis.de/kv_rpk/...vorschuss/
"Kinder, die mit nur einem Elternteil zusammenleben, erhalten Unterhaltsvorschussleistungen, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt oder wenn kein Unterhaltsanspruch besteht."