25-01-2017, 15:52
@Simon
Den Satz suchst du vergebens. Eben weil dort nicht explizit steht, dass ein Unterhaltsanspruch nach BGB bestehen muss.
Es reicht Alter/Bezugsdauer und die Tatsache, dass kein Geld fliesst (plus getrennt lebend/geschieden/etc....)
Warum kein Unterhalt fliesst, ist egal, solange dieser gar nicht oder nicht regelmäßig fliesst.
Das Kind kann zum Beispiel vermögend sein, weswegen KU durch den UET nicht zu leisten wäre. Oder BET verdient das x fache. Oder Kind hat den Unterhalt verwirk. Wichtig ist nur, der KU fliesst nicht vom UET. Schwupps... gibbet Unterhaltsvorschuss, so die anderen Kriterien greifen.
Den Satz suchst du vergebens. Eben weil dort nicht explizit steht, dass ein Unterhaltsanspruch nach BGB bestehen muss.
Es reicht Alter/Bezugsdauer und die Tatsache, dass kein Geld fliesst (plus getrennt lebend/geschieden/etc....)
Warum kein Unterhalt fliesst, ist egal, solange dieser gar nicht oder nicht regelmäßig fliesst.
Das Kind kann zum Beispiel vermögend sein, weswegen KU durch den UET nicht zu leisten wäre. Oder BET verdient das x fache. Oder Kind hat den Unterhalt verwirk. Wichtig ist nur, der KU fliesst nicht vom UET. Schwupps... gibbet Unterhaltsvorschuss, so die anderen Kriterien greifen.