25-01-2017, 15:53
Wir haben es schon so oft wiederholt: Der Unterhaltsvorschuss macht sich an der Nichtzahlung von Unterhalt fest und nicht am Bestehen eines Unterhaltsanspruchs.
Ein Beispiel dafür, wieder einmal (ich glaub, das steht schon zehnmal im Forum): Mutti verdient deutlich besser wie Vati. Heute durchaus nicht mehr ungewöhnlich. Gerichtsurteil: Mutti, bei der das 17-jährige Kind bleibt muss Barunterhalt allein tragen oder mittragen. Keine oder nur bis unterhalb Unterhaltsvorschussniveau verminderte Unterhaltspflicht des Vaters. Die gut verdienende Mutti kann trotzdem zum Staat marschieren und sich jetzt mit Unterhaltsvorschuss aus Steuergeldern subventionieren lassen, obwohl es laut Gerichtsurteil glasklar IHRE Pflicht wäre, Unterhalt für das Kind zu bezahlen.
Ein Beispiel dafür, wieder einmal (ich glaub, das steht schon zehnmal im Forum): Mutti verdient deutlich besser wie Vati. Heute durchaus nicht mehr ungewöhnlich. Gerichtsurteil: Mutti, bei der das 17-jährige Kind bleibt muss Barunterhalt allein tragen oder mittragen. Keine oder nur bis unterhalb Unterhaltsvorschussniveau verminderte Unterhaltspflicht des Vaters. Die gut verdienende Mutti kann trotzdem zum Staat marschieren und sich jetzt mit Unterhaltsvorschuss aus Steuergeldern subventionieren lassen, obwohl es laut Gerichtsurteil glasklar IHRE Pflicht wäre, Unterhalt für das Kind zu bezahlen.