25-01-2017, 19:01
(25-01-2017, 16:53)Simon ii schrieb: wer aber muß zahlen, wenn der Vater gar nicht zu KU verpflichtet ist?
Der Steuerzahler. Und das für eine Person, die selbst zum Unterhalt verpflichtet ist und dazu auch in der Lage.
Ich kannte mal jemand, der für sein Kind irgendwelche Anleihen angelegt hat. Ganz legal. Noch zu Zeiten wo die Zinsen höher waren. Die haben auch einiges an Ertrag abgeworfen. Nach der Trennung musste er deswegen kaum Unterhalt zahlen, weil das Kind signifikant selber Einkommen hatte. Der Witz: Das Jugendamt bzw. die klamme Kommune musste noch Unterhaltsvorschuss obendrauflegen!