27-01-2017, 15:55
Danke, p.
Der Paragraph, den du zitierst, bezieht sich doch auf Kindesunterhalt. Setzen wir in dem Beispiel für den Betreuungsunterhalt voraus, dann Kindesunterhalt ganz normal bezahlt wird.
Mir fällt grad ein, dass ja die 3/7 Methode beim Betreuungsunterhalt greift, oder? D.h. Betreuungsunterhalt wird aus dem bereinigten Nettoeinkommen nach Abzug von Kindesunterhalt (und anderen Kosten) berechnet. D.h. Schulden hinsichtlich Betreuungsunterhalt können bei normaler Zahlung nicht eintreten, oder?
Der Paragraph, den du zitierst, bezieht sich doch auf Kindesunterhalt. Setzen wir in dem Beispiel für den Betreuungsunterhalt voraus, dann Kindesunterhalt ganz normal bezahlt wird.
Mir fällt grad ein, dass ja die 3/7 Methode beim Betreuungsunterhalt greift, oder? D.h. Betreuungsunterhalt wird aus dem bereinigten Nettoeinkommen nach Abzug von Kindesunterhalt (und anderen Kosten) berechnet. D.h. Schulden hinsichtlich Betreuungsunterhalt können bei normaler Zahlung nicht eintreten, oder?