28-01-2017, 19:59
(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: - Die kennen meinen Arbeitsgeber mit Sicherheit von meiner Ex. Wie kann die einfach meine Daten herausgeben? Gibt es keinen Datenschutz?
Nein, gibts nicht. Die dürfen völlig beliebig in allem wildern, was greifbar ist. Arbeitgeber, Krankenkasse, KFZ-Meldestelle, Rentenversicherung (wegen Beitragszeiten), Banken. Wer unterhaltspflichtig ist, sollte immer so handeln, als ob er völlig transparent wäre. Denn er ist es. Die Lüge mit den nicht vorgelegten Unterlagen hat meiner Ansicht nach System. Das habe ich jetzt so oft gehört, dass das in einer internen Dienstanweisung im Jugendamt offenbar nahegelegt wird, um einen Anschein von Rechtmässigkeit zu bewahren. Der Nachweis eingereichter Unterlagen ist dem Pflichtigen nämlich selten möglich, eine Briefsendung wird ja nicht quittiert. Deshalb auch hier: Setze immer voraus, dass dort böswillige Lügner sitzen. Unterlagen also per eMail mit der Aufforderung, den Eingang zu quittieren (ansonsten nochmal schicken und nochmal und nochmal) oder per Fax - Protokoll aufbewahren.
(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: - Der Satz: "... Nachdem die Düsseldorfer Tabelle auf zwei Unterhaltsverpflichtungen ausgelegt ist, Sie aber nur einem Kind zu Unterhalt verpflichtet sind, erfolgt eine Höherstufung in Gruppe 5." - ist das rechtens?
Ja, das können sie verlangen. Vielleicht hast du ja Gegenargumente?
(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: - ein Bekannter hat mir geraten bei einem Notar den Titel machen zu lassen, das qürde nur 20eur kosten - kennt sich damit jemand aus?
Ja, das steht in der faq äusserst ausführlich im Kapitel über Titel.
Übers Sorgerecht steht auch was drin: So früh wie möglich beantragen. Je länger man wartet, desto mehr Streitpunkte werden kommen und je stärker wird man dir sagen, das Sorgerecht hätte dich ja lange überhaupt nicht gekümmert. Macht es besser gestern wie heute!
(28-01-2017, 17:29)blackman01 schrieb: und sie keinen Bock hat wegen jeder Unterschrift mir hinterher zu laufen.
Kein Problem: Soll sie einfach deiner Alleinsorge zustimmen, dann hat sich das mit demn laufen und den Unterschriften erledigt :-)
Inwieweit die JA-Rechnung schlüssig ist, ist nicht feststellbar. Vielleicht kannst du ja höhere berufsbedingte Aufwendungen nachweisen, z.B. Kosten für den Arbeitsweg. Mir liegt auch deine Lohnabrechnung nicht vor, ich weiss nicht ob die im Schreiben behaupteten Zahlen korrekt sind.