31-01-2017, 16:01
(31-01-2017, 13:24)Artikel schrieb: Weil er ein paar Euro zu viel hat, hat er am Ende weniger als die anderen.
Das stimmt so nicht. Genau dafür gibts den Kinderzuschlag in Höhe von max. 160 EUR pro Kind. Da der Mann als "Familienvater" beschrieben wird, sind also Kinder da. Darüber hinaus wird er mit diesem Einkommen auch Wohngeld bekommen. Die Einkommensbereinigung enthält ausserdem Freibeträge bei Erwerbstätigkeit, Werbungskostenpauschalbetrag, Fahrtkosten, private Altersvorsorge, private Versicherungen, privater Versicherungen für die Kinder in tatsächlicher Höhe, Beitrag zur Kfz-Haftpflichtversicherung.
Das ist das Zwischenstück zwischen aufstockendem ALG 2 und Leben vom Einkommen.Der Anspruch besteht, wenn die Summe aus anrechenbarem Einkommen, Kindergeld, Kindergeldzuschlag und (eventuell) Wohngeld grösser ist als der Gesamtbedarf nach ALG II.
Dass das Ganze ein undurchblickbares Dickhicht bildet, ist ein anderes Thema. Aber Aussagen ohne konkrete unterlegte Zahlen glaube ich längst nicht mehr. In alle Richtungen. Bei Vätern besonders wichtig, sonst glaubt einem auch keiner wie brutal die Unterhaltsmaximierung gegen Pflichtige durchgezogen wird.