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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an
#3
Bitte löschen. Ich habe es versehentlich 2 mal gepostet. Entschuldigung.

(31-01-2017, 17:30)Theo schrieb: Hallo Karl,

mit welcher Begründung möchtest Du denn die Scheidungsfolgenvereinbarung angreifen?

Dass so wenig Umgang stattfindet, ist sicher kein Argument.

Hallo Theo,

die Begründung läßt sich in aller Kürze, etwa so subsummieren, das ich schwerst übervorteilt wurde. Die zuķünftige ExFrau hält sich ferner nicht an Absprachen und Dinge, die sie herauzugeben hatte, sind angeblich nicht auffindbar. Am schwersten wiegt für mich jedoch, das sie den Kinder eine mehr als üble Story erzählt hat, warum sie mich nicht ins Haus lässt und die Kinder dies auch nicht tun sollen. Natürlich habe ich von ihr Hausverbot, seit die Grundbuchsachen von mir, zu ihren Gunsten, erledigt sind.
Nach der Vereinbarung, ist der Haustand abschliessend geteilt und erledigt. Haben wir so unterschrieben. Ich habe vertraut und bin nun 2ter Sieger.
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RE: Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an - von knochenkarl - 31-01-2017, 17:31

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