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Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an
#4
Also, so eine notarielle Folgenvereinbarung ist nur sehr schwer anzugreifen.

Anfechtbar ist sie z.B. wenn die Umstände, auf denen sie basiert, schon zum Zeitpunkt des Abschlusses nicht zutrafen. Z.B. Deine Frau hat Dir verschwiegen, dass sie berufstätig ist, und die Scheidungsfolgenvereinbarung regelt einen hohen Ehegattenunterhalt, weil Du davon ausgegangen bist, dass sie nichts verdient.

Abändern kann man sie ggf. lassen, wenn sich die Umstände im Nachhinein gravierend geändert haben. Z.B. ist in der Vereinbarung ein Unterhalt Stufe 5 DDT vereinbart, weil Du zum Zeitpunkt der Vereinbarung gut verdient hast, jetzt aber schon seit 2 Jahren ohne Job bist und Hartz IV bekommst.

Alles das, was Du bis jetzt vorgebracht hast, rechtfertigt meiner Ansicht nach keine Abänderung oder Anfechtung. Vielleicht lässt sich aus der von Dir genannten Übervorteilung etwas machen, aber dazu müsste man genaueres wissen.

Dass die Ex im Nachhinein alles andere als nett war, ist leider auch kein Argument.

PS Wie war das mit der Reihenfolge?

1. Du bist offensichtlich auf der Basis des Gewaltschutzgesetzes aus dem Haus verwiesen worden, richtig?
2. War das vor oder nach dem Abschluss der Folgenvereinbarung?
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RE: Scheidungsfolgenvereinbarung anfechten. Geht das und wenn ja, wo ist der Hebel zum an - von Theo - 31-01-2017, 18:59

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