01-02-2017, 10:19
(31-01-2017, 19:43)Pfanne schrieb: 2.) Für die Berechnung des Betreuungsunterhalts ist ja auch wichtig, was die KM zuvor verdient hat. Hier habe ich den Verdacht, dass die KM manche Einkünfte (möchte ich hier nicht näher benennen) verheimlichen wird. Habe ich eine Chance Einblick in die Unterlagen, die sie dem JA zuschickt, zu gewinnen, um evtl. zu widersprechen, falls sie Einkünfte verheimlicht? Wenn nein, was kann ich sonst machen?
Danke
Eure Pfanne
Du kannst das Jugendamt fragen, ob man dir ihre Einkommensauskunft in Kopie zur Verfügung stellt. Wenn nicht, bleibt die Auskunftsklage bei Gericht.
Macht die Exe falsche Angaben, vorsätzlich oder versehentlich, hat das in aller Regel keine Kosequenzen. Selbst wenn du ihre Betrugsabsicht hieb- und stichfest beweisen kannst. Das Gericht wird ihr glauben, weil sie eine Frau ist.
Andersrum: wenn Frau etwas behauptet, auch ohne Beweis, nimmt das Gericht dies als Wahrheit hin. Du musst dann beweisen (weil du der Mann bist), dass es nicht so ist - kannst du es nicht beweisen - Pech.
Bibel, Jesus Sirach 8.1