01-02-2017, 10:38
Das Jugendamt vertritt sie nicht beim Betreuungsunterhalt. Deshalb dürften die auch nichts herausgeben, kopieren, weiterreichen. Es gibt aber einen direkten (beiderseitigen) Auskunftsanspruch. Den musst du nicht einmal durchsetzen. Du kannst auch Unterhalt verweigern aufgrund fehlender Voraussetzungen. Dann muss SIE klagen und das dürfte ziemlich schwer werden, wenn sie selber keine Auskunft gibt.
Das Problem ist mehr ein Betrug bei der Auskunft ihrerseits. Da sind wieder mal vom Juristengesockse mit voller Absicht ganz unterschiedliche Möglichkeiten gesetzt. Wenn Du nicht parierst oder Zweifel aufkommen, kann man dich bis zur letzten Darmfalte durchleuchten und bei allen Stellen im Land Auskünfte über dich verlangen. Versuch du das mal, um ihre Auskünfte zu überprüfen...
Das Problem ist mehr ein Betrug bei der Auskunft ihrerseits. Da sind wieder mal vom Juristengesockse mit voller Absicht ganz unterschiedliche Möglichkeiten gesetzt. Wenn Du nicht parierst oder Zweifel aufkommen, kann man dich bis zur letzten Darmfalte durchleuchten und bei allen Stellen im Land Auskünfte über dich verlangen. Versuch du das mal, um ihre Auskünfte zu überprüfen...