01-02-2017, 20:07
Der Unterhalt der niedrigsten Stufe in der untersten Altersstufe beträgt 342 EUR. 274 EUR gibts nicht in der Düsseldorfer Tabelle, aber das halbe Kindergeld ist da ganz sicher schon abgezogen.
Die 5% berufsbedingten Aufwendungen kann man (meistens) vom Nettogehalt abziehen, nicht vom Kindesunterhalt!
Die 5% berufsbedingten Aufwendungen kann man (meistens) vom Nettogehalt abziehen, nicht vom Kindesunterhalt!