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Unterhalt kürzen
#3
Hallo,
die Anrechnung des hälftigen Kindergeldes ist nur eine fadenscheinige Rechnung, denn dies wird dir bei fiktiven Tabellensätzen angerechnet, die keinerlei Rechtsgültigkeit haben! Verurteilt wird man(n) dazu trotzdem.
Halt nach dem Prinzip der Unterhaltsmaximierung.
Bei der langen Wegstrecke 600km*0,3 Cent= 180€. Dieses übersteigt das hälftige Kindergeld um ca. die Hälfte, welches dir als Umgangsentschädigung gut geschrieben wird. Sprich dies könnte von dem KU abgezogen werden. Also alles was über dem hälftigen Kindergeld für die Umgangszeit aufgewendet werden muss. Möglicherweise auch die Hotelkosten. Schließlich, davon gehe ich aus, hat sie die Entfernung geschaffen. Zu mindestens wird dies bei uns auf dem Amt so gehandhabt. Bloß da kocht jeder Landkreis sein eigenes Süppchen. Ein Blick in die Richtlinien des für dich zuständigen OLGs hilft hier oftmals weiter.
Wichtig zu wissen wäre, ob ein Titel oder Urteil gegen dich besteht und ob es sich lohnt für paar € ein Fass aufzumachen. Hinterher würde deine Ex vielleicht nicht mehr zu dir fahren oder du würdest vor verschlossener Tür stehen. Dies einzuschätzen vermagst du am besten.
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Nachrichten in diesem Thema
Unterhalt kürzen - von zerpapa - 01-02-2017, 19:28
RE: Unterhalt kürzen - von p__ - 01-02-2017, 20:07
RE: Unterhalt kürzen - von Einszweidrei - 01-02-2017, 21:58

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