03-02-2017, 20:21
OK danke. Eine Sache ist mir überhaupt nicht klar.
Man unterschreibt ja diesen Titel für den Kindesunterhalt für eine bestimmte Höhe oder Prozentzahl entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Als Kindesvater die Unterhaltshöhe im Nachhinein zu ändern trotz nachweisbarer Änderungen im Einkommen ist wohl sehr schwierig.
Nun verlangt das Jugendamt aber alle zwei Jahre einen Einkommensnachweis. Was bringt das dem Jugendamt? Kann das Jugendamt eine Änderung (hier: Erhöhung) des Unterhalts einfacher bewirken als der Zahlemann?
Man unterschreibt ja diesen Titel für den Kindesunterhalt für eine bestimmte Höhe oder Prozentzahl entsprechend der Düsseldorfer Tabelle. Als Kindesvater die Unterhaltshöhe im Nachhinein zu ändern trotz nachweisbarer Änderungen im Einkommen ist wohl sehr schwierig.
Nun verlangt das Jugendamt aber alle zwei Jahre einen Einkommensnachweis. Was bringt das dem Jugendamt? Kann das Jugendamt eine Änderung (hier: Erhöhung) des Unterhalts einfacher bewirken als der Zahlemann?