03-02-2017, 22:27
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 03-02-2017, 22:27 von CheGuevara.)
Nein, es reicht wenn der Anwalt schreibt, dass diese und jene Angaben angezweifelt werden und das Gericht gem. Par 235 FamFG die KM zur eidesstattlichen Versicherung ihrer Angaben auffordern möge.
Unterlagen und sonstige Informationen legst Du erst vor, wenn die Alte "geliefert" hat!
Das Gericht hat da kein Ermessen, die müssen auffordern!
Unterlagen und sonstige Informationen legst Du erst vor, wenn die Alte "geliefert" hat!
Das Gericht hat da kein Ermessen, die müssen auffordern!
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)