04-02-2017, 11:51
Ja, du legst die Information zu ihren Einkünften erst vor,
1.
wenn sie formal durch deinen Anwalt aufgefordert wurde,
2.
sie dann was vorgelegt hat.
3.
dein Anwalt diese Informationen in Zweifel gezogen hat und eine Versicherung nach 235 FamFG beantragt hat, u.a. sie möge versichern, dass keine weiteren Einkünfte vorhanden sind
4.
Sie diese Versicherung abgegeben hatte.
Erst dann kommt das Schreiben vom Anwalt, dass die Angaben der KM nicht stimmen können, ...
Nicht vorher!
Richter sind faul und machen nur das Nötigste. Die sind es auch gewohnt angelogen zu werden. Was sie nicht wollen, ist, wegen irgendwelcher Lügen der KM den Fall quasi nochmals von vorne zu beginnen. Dann wird Betreuungsunterhalt eben abgewiesen.
Mehr Konsequenzen hat das nicht - mache dir da mal keine Hoffnung. Kein Strafverfahren ... nix.
1.
wenn sie formal durch deinen Anwalt aufgefordert wurde,
2.
sie dann was vorgelegt hat.
3.
dein Anwalt diese Informationen in Zweifel gezogen hat und eine Versicherung nach 235 FamFG beantragt hat, u.a. sie möge versichern, dass keine weiteren Einkünfte vorhanden sind
4.
Sie diese Versicherung abgegeben hatte.
Erst dann kommt das Schreiben vom Anwalt, dass die Angaben der KM nicht stimmen können, ...
Nicht vorher!
Richter sind faul und machen nur das Nötigste. Die sind es auch gewohnt angelogen zu werden. Was sie nicht wollen, ist, wegen irgendwelcher Lügen der KM den Fall quasi nochmals von vorne zu beginnen. Dann wird Betreuungsunterhalt eben abgewiesen.
Mehr Konsequenzen hat das nicht - mache dir da mal keine Hoffnung. Kein Strafverfahren ... nix.
remember
Don´t let the bastards get you down!
and
This machine kills [feminists]!
(Donovan)
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This machine kills [feminists]!
(Donovan)