04-02-2017, 21:30
(04-02-2017, 16:31)Pfanne schrieb: Danke für die detaillierte Erklärung.
Ein Strafverfahren ziele ich nicht ab, aber wenn der Richter sie wegen Falschangaben nicht mehr ernst nimmt, ist das doch schonmal ein guter Anfang.
Dich nimmt man nicht ernst, weil Du die Alte nicht plattmachen willst. Mach es genauso, wie CheGuevera das geschrieben hat.
Wir haben in einem Fall noch ein viel mieseres Game gespielt. Zielrichtung: Die Alte plattmachen. Vorverfahren ist abgeschlossen, die Staatsanwaltschaft macht genau das, was wir wollen. Anklage erheben.