05-02-2017, 11:40
In dem Fall mit der bekannten Zielrichtung, war "plattmachen" die einzige Option. Ich finde das auch legitim, immerhin gehören Kriminelle bestraft.
Nochmal: Über das Zivilrecht ist das quasi unmöglich. Da muss eindeutig was "besseres" her. Prozessbetrug und Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt.
Da muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ärgerlich so was. V.a. wenn die gegnerische Rechtsanwältin auch noch mit drin hängt. So ist der Kollateralschaden grösser. Die Ex von dem Kollegen war extrem unterwegs. Ihre Rechtsanwältin ganz klar Männerhasserin und geldgierig bis zum Erbrechen. Wobei die Gier Beiden das Genick gebrochen hat. Die Kriminelle hat Lohnabrechnungen von meinem Kollegen eingereicht, die vermutlich irrtümlich an die alte Adresse von den Beiden gegangen sind. Kann schon mal vorkommen. Ich finde das übrigens ein starkes Stück von der Tante, das die einfach Post aufmacht die an Ihren Expartner gerichtet ist und dann damit gleich zur Rechtsanwältin rennt.
Das Erstauen war gross, als der "Arbeitgeber" im Nachgang eidesstattlich versichert hat, das gar kein Arbeitsverhältnis besteht und die Gehaltsabrechnungen offenbar gefälscht und zudem fehlerhaft gewesen sind.
Herrlich so etwas.
Nochmal: Über das Zivilrecht ist das quasi unmöglich. Da muss eindeutig was "besseres" her. Prozessbetrug und Urkundenfälschung ist ein Offizialdelikt.
Da muss die Staatsanwaltschaft ermitteln. Ärgerlich so was. V.a. wenn die gegnerische Rechtsanwältin auch noch mit drin hängt. So ist der Kollateralschaden grösser. Die Ex von dem Kollegen war extrem unterwegs. Ihre Rechtsanwältin ganz klar Männerhasserin und geldgierig bis zum Erbrechen. Wobei die Gier Beiden das Genick gebrochen hat. Die Kriminelle hat Lohnabrechnungen von meinem Kollegen eingereicht, die vermutlich irrtümlich an die alte Adresse von den Beiden gegangen sind. Kann schon mal vorkommen. Ich finde das übrigens ein starkes Stück von der Tante, das die einfach Post aufmacht die an Ihren Expartner gerichtet ist und dann damit gleich zur Rechtsanwältin rennt.
Das Erstauen war gross, als der "Arbeitgeber" im Nachgang eidesstattlich versichert hat, das gar kein Arbeitsverhältnis besteht und die Gehaltsabrechnungen offenbar gefälscht und zudem fehlerhaft gewesen sind.
Herrlich so etwas.