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Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung...
#5
(09-02-2017, 15:12)Antragsgegner schrieb: Einen Unterhaltspflichtigen in der Steuer besser zu stellen, wird aber schwer. Wie will man das fair realisieren?

Der Unterhaltspflichtige macht Unterhaltsleistungen steuerlich geltend, bekommt dafür einen Steuernachlass und muss im Gegenzug dafür dann die Einkommenssteuer des Unterhaltsempfängers tragen - siehe Anlage U der Einkommenssteuererklärung.

Ansonsten wird Kindesunterhalt ja als Konsumausgabe betrachtet......
Bibel, Jesus Sirach 8.1

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Der § 170 StGB und die Praxis - von Mahatu - 09-02-2017, 10:40
RE: Der § 170 StGB und der Wunsch nach Verschärfung... - von Austriake - 09-02-2017, 15:34

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