11-02-2017, 23:46
Ich hänge es mal hier an, da es (mal wieder) um Unterhalt geht
Ich zahle seit Ende 2011 einen dynamischen Titel nach Stufe 4 (bis 2700€), den ich auch immer der jeweiligen Erhöhung angepasst habe.
Bis auf dieses Jahr..dachte es ist genug Gras über die Sache gewachsen nach über 5 Jahren...denkste!
Heute kam ein gelber Umschlag des hiesigen Jugendamtes mit der Info, dass eine Beistandschaft eingerichtet wurde um den aktuellen Anspruch berechnen zu können.
Und eben mit der Bitte um Auskunft über mein Gehalt
Wenn ich die letzten 12 Monate addiere und durch 12 teile, komme ich auf ziemlich genau 3000 Netto, was ja Stufe 5 entspräche. Da ich nur noch EINER Person (Kind) unterhaltspflichtig bin, könnte meines Wissens auch eine Höherstufung in Stufe 6 kommen. Das wären mal dezente 400€ für ein 8-jähriges Kind. Plus Kindergeld.
Wäre alles bezahlbar, aber eben äusserst ungern, da wir total verstritten sind und ich auch noch 100km einfache Fahrt pro Umgang habe, was größtenteils durch die KM verschuldet wurde.
Die Frage ist, wie ich taktiere.
Falls das JA Stufe 6 berechnet, Auskunft geben und Stufe 5 titulieren? Und dann hoffen, dass sie wegen der Differenz nicht extra klagen? Was würde mich so eine Klage wohl kosten? Der Streitwert bezieht sich ja nur auf die Differenz imho?
Macht es Sinn, die Umgangskosten bei der Auskunft (einkommensmindernd) zu erwähnen?
Irgendwelche Ideen?
LG und ein schönes Wochenende. Und wenig gelbe Briefe.
Ich zahle seit Ende 2011 einen dynamischen Titel nach Stufe 4 (bis 2700€), den ich auch immer der jeweiligen Erhöhung angepasst habe.
Bis auf dieses Jahr..dachte es ist genug Gras über die Sache gewachsen nach über 5 Jahren...denkste!
Heute kam ein gelber Umschlag des hiesigen Jugendamtes mit der Info, dass eine Beistandschaft eingerichtet wurde um den aktuellen Anspruch berechnen zu können.
Und eben mit der Bitte um Auskunft über mein Gehalt
Wenn ich die letzten 12 Monate addiere und durch 12 teile, komme ich auf ziemlich genau 3000 Netto, was ja Stufe 5 entspräche. Da ich nur noch EINER Person (Kind) unterhaltspflichtig bin, könnte meines Wissens auch eine Höherstufung in Stufe 6 kommen. Das wären mal dezente 400€ für ein 8-jähriges Kind. Plus Kindergeld.
Wäre alles bezahlbar, aber eben äusserst ungern, da wir total verstritten sind und ich auch noch 100km einfache Fahrt pro Umgang habe, was größtenteils durch die KM verschuldet wurde.
Die Frage ist, wie ich taktiere.
Falls das JA Stufe 6 berechnet, Auskunft geben und Stufe 5 titulieren? Und dann hoffen, dass sie wegen der Differenz nicht extra klagen? Was würde mich so eine Klage wohl kosten? Der Streitwert bezieht sich ja nur auf die Differenz imho?
Macht es Sinn, die Umgangskosten bei der Auskunft (einkommensmindernd) zu erwähnen?
Irgendwelche Ideen?
LG und ein schönes Wochenende. Und wenig gelbe Briefe.
Wir wissen alle, daß die Hälfte aller Ehen mit der Scheidung enden. Aber die andere Hälfte enden mit dem TOD! Wir haben also nochmal Glück gehabt