Ich finde es bedauerlich, dass einige hier ihre Emotionen nicht im Griff haben und deshalb inhaltlich falsche Ratschläge geben.
Zum Auswanderungsvorhaben, hier am Beispiel des Drahtseitänzers dargestellt:
- es existiert kein Unterhaltstitel. Damit kann er sich auch nicht der Unterhaltspflichtverletzung schuldig machen - er ist formal ja noch gar nicht zum Unterhalt verpflichtet. Eine Strafanzeige nach §170 StGB liefe ins Leere.
- keine Strafanzeige, keine Fahndung, vielleicht (aber nur vielleicht) eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung - die gilt dann aber auch nur innerhalb der EU.
- BAFÖG-Schulden können locker und bequem aus dem Ausland abgezahlt werden. Darauf achten, dass der Geldfluss nicht via Konten-Rückverfolgung nachvollzogen werden kann.
- ausreisen mit einem nagelneuen Reisepaß mit zehn Jahren Gültigkeit, beim Boarding am Flughafen mit dem alten Reisepass einchecken.
- bei der Abmeldung im Einwohnermeldeamt ein Zielland angeben, wohin man garantiert NICHT hingeht. Ist nicht strafbar, hält einem aber eventuelle Verfolger eine Zeit vom Hals, weil die in der falschen Richtung suchen.
- wenn aus irgendwelchen Gründen eine Wieder-Einreise nach Deutschland erforderlich ist, nicht über einen deutschen Flughafen einreisen, sondern z.B. über Zürich, Amsterdam oder Wien. Auf dem Landweg nach Deutschland. Bei Einreise direkt über einen deutschen Flughafen wird der Reispaß gescannt und die Einreise dokumentiert. Wer über die Autobahn A9 über Passau kommt, als Beispiel, wird nicht erfaßt. So kann man, wenn man in Deutschland zu einer Beerdigung oder Hochzeit oder was auch immer eingeladen war, auch wieder (von den Behörden unbemerkt) wieder verschwinden.
- weitere gute Tipps und Heinweise finden sich bei Lt. Dino
Zum Auswanderungsvorhaben, hier am Beispiel des Drahtseitänzers dargestellt:
- es existiert kein Unterhaltstitel. Damit kann er sich auch nicht der Unterhaltspflichtverletzung schuldig machen - er ist formal ja noch gar nicht zum Unterhalt verpflichtet. Eine Strafanzeige nach §170 StGB liefe ins Leere.
- keine Strafanzeige, keine Fahndung, vielleicht (aber nur vielleicht) eine Ausschreibung zur Aufenthaltsermittlung - die gilt dann aber auch nur innerhalb der EU.
- BAFÖG-Schulden können locker und bequem aus dem Ausland abgezahlt werden. Darauf achten, dass der Geldfluss nicht via Konten-Rückverfolgung nachvollzogen werden kann.
- ausreisen mit einem nagelneuen Reisepaß mit zehn Jahren Gültigkeit, beim Boarding am Flughafen mit dem alten Reisepass einchecken.
- bei der Abmeldung im Einwohnermeldeamt ein Zielland angeben, wohin man garantiert NICHT hingeht. Ist nicht strafbar, hält einem aber eventuelle Verfolger eine Zeit vom Hals, weil die in der falschen Richtung suchen.
- wenn aus irgendwelchen Gründen eine Wieder-Einreise nach Deutschland erforderlich ist, nicht über einen deutschen Flughafen einreisen, sondern z.B. über Zürich, Amsterdam oder Wien. Auf dem Landweg nach Deutschland. Bei Einreise direkt über einen deutschen Flughafen wird der Reispaß gescannt und die Einreise dokumentiert. Wer über die Autobahn A9 über Passau kommt, als Beispiel, wird nicht erfaßt. So kann man, wenn man in Deutschland zu einer Beerdigung oder Hochzeit oder was auch immer eingeladen war, auch wieder (von den Behörden unbemerkt) wieder verschwinden.
- weitere gute Tipps und Heinweise finden sich bei Lt. Dino
Bibel, Jesus Sirach 8.1