13-02-2017, 11:41
(13-02-2017, 10:46)Austriake schrieb: - es existiert kein Unterhaltstitel. Damit kann er sich auch nicht der Unterhaltspflichtverletzung schuldig machen
Schulden entstehen und besehen weiterhin, das verschiebt sich nur da der Berechtigte an der Geltendmachung gehindert war. Ich sage das, weil er das "schuldenfrei" so betont hat und die Rückkehr einplante. Es gibt §1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB!
Aber auch so hat sich das Klima für den wichtigsten Schutz, die Anonymität verschlechtert. Über die weltweite Bankdatenauskunft wird es leichter, Leute zu finden die woanders Geld verdienen. Gewiss gibt es noch Methoden, um das zu umgehen, aber die werden eben weniger und schwieriger. Ohne Erfahrung mal mit Forentips ins Ausland und alles regeln ist nicht.
(13-02-2017, 10:46)Austriake schrieb: - BAFÖG-Schulden können locker und bequem aus dem Ausland abgezahlt werden. Darauf achten, dass der Geldfluss nicht via Konten-Rückverfolgung nachvollzogen werden kann.
Das wurde schon gesagt und gilt auch für Unterhalt. Allerdings hat er es vorgezogen, wütend von dannen zu ziehen weil ja alle gemein sind, die kritisieren. Ich hoffe, er zieht Richtung Männermagazin, denn locker bleiben lernen hat er dringend nötig, Dino kann das nämlich.
(13-02-2017, 10:46)Austriake schrieb: - ausreisen mit einem nagelneuen Reisepaß mit zehn Jahren Gültigkeit, beim Boarding am Flughafen mit dem alten Reisepass einchecken.
Der Zeithorizont liegt deutlich höher wie bei zehn Jahren. Die Planung sollte brauchbare Ideen beinhalten, was nach zehn Jahren laufen kann.