13-02-2017, 15:33
Das ist unabhängig von der Rechtsform de facto eine Behörde, denn sie hat dieselbe Macht und besteht aus anderen Behörden, die dort Mitglied sind.
"Die Mitglieder des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) sind die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihre Jugendämter. Hinzu kommen als Mitglieder 19 überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie acht Institutionen, die Trägern der freien Jugendhilfe angehören und selbst Vormundschaften führen."
"Die Mitglieder des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht e. V. (DIJuF) sind die kommunalen Träger der öffentlichen Jugendhilfe für ihre Jugendämter. Hinzu kommen als Mitglieder 19 überörtliche Träger der öffentlichen Jugendhilfe sowie acht Institutionen, die Trägern der freien Jugendhilfe angehören und selbst Vormundschaften führen."